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Stand: 03.09.2010

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Ratgeber Sonstiges (Archiv)


Archiv der Tipps und Tricks, die für die Vereinsarbeit hilfreich sind, jedoch nicht in die Kategorien Wissen, Geld, Internet oder Einkaufen fallen.

Einige der Tipps werden mit freundlicher Genehmigung fremder Quellen veröffentlicht.
Bitte beachten Sie den jeweiligen Quellenhinweis!
 

Sonstiges - Tipp 30201: Mentale Kräfte aktivieren

Sonstiges - Tipp 20701: Ernährungsprojekt für Jugendliche

Sonstiges - Tipp 20101: Gesetzliche Unfallversicherung im Sport

Sonstiges - Tipp 11001: Vereinsreisen richtig versichern

Sonstiges - Tipp 10701: Haftung nach Sportunfällen beim Fußball

Sonstiges - Tipp 10501: Position des DSB zur Alkoholwerbung im Sport

Sonstiges - Tipp 10402: Versicherungsschutz und Haftung für Übungsleiter/innen

Sonstiges - Tipp 10401: Kostenlose “Fair Play” - Broschüre

Sonstiges - Tipp 10101: Karnevalsveranstaltungen richtig versichern

Sonstiges - Tipp 01201: Vergünstigungen für Jugendleiter(innen) – Die neue Juleica

Sonstiges - Tipp 01001: CD-ROM “Sport-Piktogramme” ist da!

Sonstiges - Tipp 00801: Praktische Hilfen für Redakteure von Vereinszeitschriften

Sonstiges - Tipp 00701: Versicherungsschutz in Vereinsgaststätten

Sonstiges - Tipp 00601: Anschriftenverzeichnis des Bundes im Internet

Sonstiges - Tipp 00401: eMail Adressbuch BW

Sonstiges - Tipp 00302: Erste moderierte Video-Show der Fussball-Bundesliga im Internet

Sonstiges - Tipp 00301: Neues Spendenrecht

Sonstiges - Tipp 00201: Sportabzeichen für geistig behinderte Menschen

Sonstiges - Tipp 00101: Kostenlose Veranstaltungswerbung


Sonstiges - Tipp 30201:  Mentale Kräfte aktivieren

Die Autorin Ursula Windisch erkannte im Leistungssport, wie man durch mentales Training noch bessere Ergebnisse erzielt als mit aktivem Training auf dem Übungsplatz. Diese Erkenntnisse hat sie in einem Buch veröffentlicht unter dem Titel:

Mentale Kräfte aktivieren.
Eine Entdeckungsreise zur schöpferischen Kraft.

Dieses in einem Mix aus Unterhaltung und Information geschriebene Buch ist für Trainer, Leistungssportler, Sportlehrer und all jene geschrieben, die sich inspirieren lassen wollen von den Möglichkeiten, die sich mit dem Wissen um die mentalen Kräfte ergeben.

Das Buch vermittelt gleichzeitig Methoden, mit denen wir das tägliche Leben leichter bewältigen können, denn die im Sport gemachten Erfahrungen lassen sich übertragen.

Preis: Euro 12.50 ; zu beziehen über den Buchhandel oder von hier online per Mausklick zu amazon.de

Quelle: “Der Sport” - Offizielles Verbandsorgan des WLSB Ausgabe 04 vom 24.Februar 2003

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Sonstiges - Tipp 20701: Ernährungsprojekt für Jugendliche

Quelle: “Der Sport” - Offizielles Verbandsorgan des WLSB Ausgabe 14 vom 15.Juli 2002

Mit dem Projekt “Gut drauf” stellt die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) ein Modell vor, in dem wissenschaftlich begleitet und kontrolliert Maßnahmen zur gesunden Ernährung, Bewegung und Entspannung von Jugendlichen entwickelt und erprobt werden. Die Aktion soll Jugendlichen Anregungen zu einem gesundheitsbewussten und selbstbestimmten Leben geben.
Dabei wendet sich die BZgA nicht an direkt an die Jugendlichen, sondern an Multiplikatoren, d.h. Menschen, die in der Schule, in der offenen Jugendarbeit, in Sportvereinen und auf Reisen mit Jugendlichen arbeiten.

Die Multiplikatoren lernen, junge Menschen auf spannende und spielerische Art zu einem gesunden Umgang mit dem eigenen Körper und persönlichen Bedürfnissen anzuregen. Dafür entwickeln sie im Auftrag der BZgA Teilprojekte zum Themenkomplex “Ernährung, Bewegung und Stressbewältigung”.

Bei der Entwicklung werden einheitliche wissenschaftliche Kriterien sowohl für den Inhalt als auch für den didaktischen Weg angelegt. Aus diesen Teilprojekten werden Handbücher, Schulungskonzepte, Projektleitfäden etc. für die Praxis entwickelt. Diese werden bundesweit allen zur Verfügung gestellt, die beruflich und ehrenamtlich mit 14- bis 18-Jährigen arbeiten.

Mehr Infos zu “Gut drauf” gibt es unter www.bzga.de .

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Sonstiges - Tipp 20101: Gesetzliche Unfallversicherung im Sport

”Informationen für Sportvereine”, die neue Broschüre der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) informiert über Versicherte, Sicherheit und Gesundheit bis hin zu Leistungen und Beiträgen in Sportvereinen.

Die VBG ist der gesetzliche Unfallversicherungsträger für Sportvereine, Sportverbände und alle sonstigen Organisationen des Sports. Beschäftigte im Sportbereich sind bei der VBG gegen Arbeits- und Wegeunfälle sowie Berufskrankheiten versichert. Wer zum versicherten Personenkreis gehört und welche Tätigkeiten in welchem Umfang versichert sind, wird in der Broschüre ausführlich erläutert.

Ein Merkblatt in der Anlage der Broschüre liefert spezielle Informationen auch zu komplizierteren Fällen

Interessierte erhalten die Broschüre “Informationen für Sportvereine” kostenlos unter www.vbg.de/medien/report.htm

Quelle: “LSV-Sportjournal” Ausgabe 1/2002 (Artikel gekürzt)

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Sonstiges - Tipp 11001: Vereinsreisen richtig versichern

Nach einer Richtlinie des EU-Rates vom 13.06.1990 können auch Verbände und Sportvereine rechtlich als Reiseveranstalter gelten. Zur Vermeidung unangenehmer Situationen und Strafen sollte man deshalb vor Fahrten oder Veranstaltungen besser prüfen, ob diese unter die Verordnung fallen.

Denn laut § 651 K des BGB hat der Veranstalter einer Reise sicher zu stellen, dass dem Reisenden bei einer Zahlungsunfähigkeit oder einem Konkurs des Veranstalters der gezahlte Reisepreis und notwendige Aufwendungen zurückerstattet werden können. Dies kann ein Reiseveranstalter nur durch eine Versicherung oder durch ein Zahlungsversprechen einer Bank erfüllen.

Wer ist Reiseveranstalter?
Das Gesetz hat den Begriff des Reiseveranstalters nicht eindeutig definiert. Einschlägige Urteile belegen jedoch, dass derjenige ein Reiseveranstalter ist, der mindestens zwei Einzelleistungen zu einem Gesamtpreis zusammenfasst.

Ein Beispiel aus dem Sport:
Die Fußballabteilung eines Sportklubs plant eine Wochenendfahrt. Der Schatzmeister organisiert Unterkünfte und bucht einen Reisebus für die Hin- und Rückfahrt. Damit ist der Verein schon Reiseveranstalter im Sinne des Gesetzes und verpflichtet, den Reiseteilnehmern Sicherungsscheine einer Versicherungsgesellschaft oder einer Bank auszuhändigen, die dokumentieren, dass eine Insolvenzabsicherung besteht. Von dieser Verpflichtung sind die Reiseveranstalter nur dann frei, wenn

  • der Reiseveranstalter nur gelegentlich und außerhalb seiner gewerblichen Tätigkeit Reisen veranstaltet. Wichtig ist der Begriff "gelegentlich", der bisher nicht eindeutig definiert und durch Gerichtsurteile belegt ist. Das Bundesministerium der Justiz hat in seinem Schreiben vom 27.01.1994 an den DSB "nicht nur gelegentlich" als "mehrmals jährlich" definiert. Solange es hier keine einschlägigen Gerichtsurteile gibt, wird davon ausgegangen, dass der Sportverein bei 3 oder mehr Fahrtveranstaltungen im Jahr für eine Insolvenzabsicherung sorgen muss
  • die Reise nicht länger als 24 Stunden dauert, keine Übernachtung einschließt und der Reisepreis nicht DM 150,-- übersteigt
  • der Reisepreis oder eine Anzahlung zum Reisepreis nicht vor der Reise von den Reiseteilnehmern erhoben, sondern erst nach der Reise eingezahlt wird. Diese Ausnahme ist nach Ansicht der AR AG allerdings praxisfremd.

Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass nach einer Änderung der Gewerbeordnung (§ 147 b) die Veranstaltung von Reisen ohne Aushändigung eines Sicherungsscheines als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von bis zu DM 10.000,-- geahndet werden kann. Von dieser Regelung betroffen sind zum Beispiel der Landessportbund, Bildungswerke, Fahrten-Zentralen, Fachverbände und vor allem Sportvereine.
Aus diesem Grunde hat die ARAG nach günstigen Lösungsmöglichkeiten für die Sportorganisationen gesucht, um die Verbände und Vereine unkompliziert in die Lage zu versetzen, die vom Gesetzgeber geforderten Sicherungsscheine zu beantragen und an die Reiseteilnehmer auszuhändigen. Zusammen mit einer Reiseveranstalter-Haftpflichtversicherung, in der die nach Reiserecht und Rechtsprechung sinnvollen bzw. notwendigen Deckungssummen geboten werden, beträgt der Beitrag je Reiseteilnehmer und unabhängig von der Reisedauer
DM 1,21.

Anträge und Bedingungen für diese Reiseversicherungen liegen im Versicherungsbüro vor. Die Verbände und Vereine können neben allen sonstigen Reiseversicherungen für die Teilnehmer (Unfall-, Haftpflicht-, Kranken- und Reisegepäck-Versicherung) auch die Insolvenzabsicherung in Kombination mit der Veranstalter-Haftpflichtversicherung für Reiseveranstalter abschließen.
Fordern Sie dieses Heftchen unbedingt und rechtzeitig vor der Reise bei Ihrem Versicherungsbüro an. Nach Eingang des Antrages und des Beitrages beim Versicherungsbüro werden die benötigten Sicherungsscheine umgehend zur Verfügung gestellt.
Quelle: aragvid-arag 10/01

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Sonstiges - Tipp 10701: Haftung nach Sportunfällen beim Fußball

Bei einem Fußball-Pokalspiel prallte der Torhüter mit dem Stürmer der gegnerischen Mannschaft zusammen und erlitt einen Nierendurchriss. Der Schiedsrichter wertete das Verhalten des Stürmers als "gefährliches Spiel" und ahndete es mit einer Gelben Karte. Der Torhüter verklagte seinen Gegenspieler auf Schadensersatz wegen Verdienstausfall und Schmerzensgeld. Der Gegenspieler habe ihn im 5-Meter-Raum am Boden liegend in die rechte Niere getreten, obwohl er den Ball bereits fest an den Brustkorb gedrückt gehalten habe, und der Gegenspieler ohne Aussicht und Absicht gewesen sei, den Ball noch spielen zu können. Der Gegenspieler hatte jeden Absicht bestritten. Man sei nur unglücklich zusammengeprallt.

Die Klage wurde abgewiesen, weil eine Regelverletzung des Stürmers nicht nachgewiesen sei. Das Gericht folgte in seiner Begründung den Standards, wie sie in den letzten Jahren herrschende Rechtsprechung wurden.

    Verletzungen, die Fußballspieler während eines Wettkampfes durch einen anderen Spieler erleidet, werden von jedem Teilnehmer in Kauf genommen und lösen Schadensersatzansprüche des Verletzten nicht aus, wenn die schädigende Handlung im Rahmen des Regeln lag, nachdem beide Mannschaften das Spiel angetreten hatten.

    Voraussetzung für den Anspruch auf Schadensersatz gegen einen Mitspieler wegen eines bei einem Fußballspiel erlittenen Sportunfalls ist der von dem Verletzten zu führende Nachweis eines Regelverstoßes.

    Bei einem Verbandsspiel bieten die Fußballregeln des Deutschen Fußballbundes einen entscheidenden Anhalt dafür, was als regelrechtes oder regelwidriges Spielverhalten anzusehen ist. 

    Nicht jede geringfügige objektive Verletzung einer dem Schutz der Spieler dienende Fußballregel spricht dafür, dass sie fahrlässig geschehen ist. Vielmehr ist von einer Haftungsfreistellung auch dann auszugehen, wenn der Verletzte zwar geringfügig gegen eine dem Schutz der Spieler dienende Regel verstoßen hat, dies aber aus Spieleifer, Unüberlegtheit, technischem Versagen, Übermüdung oder aus ähnlichen Gründen geschehen ist.

Landgericht Halle vom 29.4.1996 - 8 O 101/95 -

Quelle: aragvid-suv 07/01

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Sonstiges - Tipp 10501: Position des DSB zur Alkoholwerbung im Sport

Quelle: DSB-Newsletter - Freitag - 11.05.01 16:03 Uhr

Über den Umgang mit Alkoholwerbung im Sport diskutierte das Präsidium des Deutschen Sportbundes (DSB) in seiner Sitzung am 11. Mai 2001 in Frankfurt am Main. Das Präsidium appelliert in einer Erklärung für einen verantwortungsbewussten Umgang mit alkoholischen Getränken, spricht sich aber nachdrücklich gegen ein generelles Verbot von Alkoholwerbung aus, da sich beispielsweise viele Brauereien sowohl im Spitzen-, als auch im Breitensport finanziell stark engagieren.

Nachfolgend der Inhalt des verabschiedeten Positionspapiers im Wortlaut:

Position des Deutschen Sportbundes zur Alkoholwerbung im Sport

1. Der Deutsche Sportbund (DSB) setzt sich für einen verantwortungsbewussten Umgang mit alkoholischen Getränken ein. Er unterstützt aktiv Bemühungen, die insbesondere einem Alkoholmissbrauch durch Jugendliche entgegenwirken. Vor diesem Hintergrund hat er sich bereits in der Vergangenheit nachdrücklich engagiert und u.a. folgendes unternommen:

  • Seit 1983 liegt es in der Zuständigkeit der einzelnen Spitzenverbände, für ihren Bereich Werberichtlinien zu erlassen. Nahezu alle Spitzenverbände orientieren sich auch heute noch an den bis 1983 gültigen DSB-Werberichtlinien, die u.a. Werbung für alkoholische Getränke (mit Ausnahme von Bier und Wein) generell untersagen.
  • Die Aufklärung über gesundheitliche Gefahren durch übermäßigen Alkoholgenuss zählt zu den festen Bestandteilen der Übungs- und Jugendleiter-Ausbildung. Die Übungsleiter werden dazu angehalten, gerade auf Jugendliche einzuwirken, auf Alkohol zu verzichten. Sofern es in Einzelfällen zu einem Fehlverhalten der Betreuer kommt, gehen die Vereine mit den geeigneten Maßnahmen dagegen vor.
  • Der DSB beteiligt sich seit Jahren an vielen Kampagnen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. So konnte das Thema der Aktion "Kinder stark machen" insbesondere im Rahmen der "Festivals des Sports" in hervorragender Weise vermittelt werden. Der DSB ist gerne bereit, auch weitergehende Maßnahmen zur Vermeidung von Alkoholmissbrauch zu unterstützen, soweit sie sinnvoll und erforderlich sind.

2. Der DSB nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass die Bundesregierung keine gesetzlichen Werbebeschränkungen plant, sondern auf freiwillige Vereinbarungen der Werbewirtschaft und der alkoholproduzierenden Industrie setzt. In diesem Rahmen ist der DSB gerne bereit, auch über noch weitergehende Werbebeschränkungen zu sprechen.
Hierbei sind folgende Maßnahmen denkbar:

  • Eine Erschwerung der Abgabe alkoholischer Getränke an Jugendliche auch in Sportvereinen
  • ein Verbot der Alkohol-Plakatwerbung an und in der Nähe von Schulen und Sporteinrichtungen, die ausschließlich oder überwiegend von Jugendlichen genutzt werden
  • eine Zusammenarbeit des DSB mit der Werbewirtschaft und der alkoholproduzierenden Industrie, um Richtlinien für Sponsoring-Aktivitäten zu entwickeln, die einen verantwortungsvollen Umgang mit Alkohol gewährleisten.

Diese Aufzählung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Der DSB ist jederzeit bereit, mit den anderen betroffenen Verbänden über Modifikationen der bestehenden Werberichtlinien zu sprechen.

3. Der DSB spricht sich nachdrücklich gegen ein generelles Verbot der Alkoholwerbung aus. Für einen solch drastischen Schritt gibt es keine sachliche Notwendigkeit. Es ist für den Sport von erheblicher Bedeutung, dass sich insbesondere viele Brauereien sowohl im Spitzen-, als auch im Breitensport finanziell stark engagieren. Ein Verbot der hiermit verbundenen Werbemaßnahmen könnte dazu führen, die finanziellen Strukturen vieler Verbände und Vereine zu zerschlagen. Nach dem Subsidiaritätsprinzip hat die Beschaffung von Eigenmitteln für die Sportverbände und -vereine Vorrang vor der staatlichen Förderung. Diese Mittelbeschaffung würde bei einem weitergehenden Verbot der Werbung für alkoholische Getränke ganz erheblich erschwert bzw. vereitelt. Ein generelles Werbeverbot an und in Sportstätten, ein Verbot jeder Herstellung eines Zusammenhanges zwischen Sport und alkoholischen Getränken in der Werbung oder ein generelles Verbot der Trikot- und Bandenwerbung lehnt der DSB ab.

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Sonstiges - Tipp 10402: Versicherungsschutz und Haftung für Übungsleiter/innen

Wie sieht es eigentlich mit der Haftung und vor allem mit dem Versicherungsschutz für (ehrenamtlich tätige) Übungsleiter/innen aus?

Als Arbeitshilfe zu diesem Thema hat der Landessportbund Nordrhein-Westfalen gemeinsam mit dem Versicherungsbüro bei der Sporthilfe e.V. in Lüdenscheid, der Verwaltungs- Berufsgenossenschaft und der ARAG Sportversicherung eine Broschüre mit dem Titel “Rechtsfragen für Übungsleiter/innen” herausgegeben.

Hierin werden u.A. folgende Fragestellungen aufgegriffen:

  • Was muss ein Übungsleiter in Verbindung mit dem Bringen und Abholen der Kinder beachten?
  • Was muss ein Übungsleiter bei der Betreuung von Kindern beachte?
  • Was macht ein Übungsleiter, wenn er nicht pünktlich zur Übungsstunde erscheinen kann?
  • Wie ist eigentlich ein Übungsleiter versichert?

Diese hilfreiche Broschüre gibt es über den

Landessportbund Nordrhein-Westfalen
Friedrich-Alfred-Strasse 25
47055 Duisburg

Quelle: ”Sport in Hessen” Ausgabe Nr.8 vom 21.04.2001

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Sonstiges - Tipp 10401: Kostenlose “Fair Play” - Broschüre

Das Bundesinnenministerium (BMI) hat eine Broschüre mit dem Titel "Toleranz und Fair Play im Sport - Ausgewählte Projekte zur Selbstgestaltung" vorgestellt.

Darin werden nachahmenswerte Fair-Play-Initiativen von Bund, Ländern, Sportverbänden und Vereinen vorgestellt. Die Broschüre, die im Internet unter www.bmi.bund.de kostenlos bestellt werden kann, soll vor allem Schulen und Vereinen helfen, eigene Fair-Play-Projekte auf die Beine zu stellen.

Quelle: aragvid-sid 04/01

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Sonstiges - Tipp 10101: Karnevalsveranstaltungen richtig versichern

Längst hat die närrische Zeit begonnen und gleichzeitig Einzug in viele Vereine gefunden, die Karnevalssitzungen oder Bälle durchführen. Wer dabei unliebsamen Überraschungen vorbeugen möchte, sollte zunächst einmal wissen, das interne Veranstaltungen, an denen ausschließlich Mitglieder, ihre Angehörigen und Einzelpersonen wie Sponsoren teilnehmen, über den Sportversicherungsvertrag abgesichert sind.

Anders verhält es sich jedoch, wenn es sich um öffentliche Veranstaltungen handelt. Hier sollte unbedingt beim zuständigen Versicherungsbüro nachgefragt werden, ob und welcher Versicherungsschutz besteht.

Ausreichenden Schutz kann der Verein beispielsweise durch eine Haftpflicht-Zusatzversicherung erlangen, die das Veranstalter-Risiko oder auch die Risiken der Bewirtung abdeckt. Im Rahmen des Sportversicherungsvertrages wird allen teilnehmenden Vereins-Mitgliedern und den nicht gewerbsmäßig tätigen Helfern darüber hinaus ein Unfall- und Haftpflichtschutz gewährt. Weiterhin können auch die Risiken eines Karnevalsumzugs durch eine Zusatz-Versicherung absichert werden. Eine Ausnahme bilden dabei nur die zulassungspflichtigen Fahrzeuge mit ihren Aufbauten, deren besondere Risiken von der durch die für jedes Fahrzeug bestehenden Pflichtversicherung getragen werden.

Quelle: aragvid-arag 01/01

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Sonstiges - Tipp 01201: Vergünstigungen für Jugendleiter(innen) – Die neue Juleica

Quelle: Jugend- und Sozialamt Frankfurt am Main

Um die Stellung der ehrenamtlich in der Kinder- und Jugendarbeit tätigen Personen zu stärken und ihnen für ihre vielfältigen Aufgaben eine amtliche Legitimation zu geben, die in allen Bundesländern gleichermaßen anerkannt wird, sind die Obersten Landesjugendbehörden übereingekommen, einen bundeseinheitlichen Ausweis für JugendleiterInnen einzuführen: die Jugendleiter-Card (Juleica). Aufgrund einer Vereinbarung der Obersten Landesjugendbehörden vom 12./13. November 1998 wird der bundeseinheitliche Jugendgruppenleiterausweis ab dem Jahre 1999 durch eine einheitliche Jugendleiter-Card im Format einer Scheckkarte ersetzt. Der Ausweis soll den ehrenamtlich tätigen JugendleiterInnen eine amtliche Legitimation geben, die ihnen die Ausübung ihrer Tätigkeit erleichtert und bundesweit anerkannt ist. Die Card soll JugendleiterInnen ausweisen, sie in ihrer Stellung stärken, in der Erfüllung ihrer Aufgaben in der Erziehung und Bildung von Kindern und Jugendlichen unterstützen und in ihrem Engagement fördern.

Interessenten erhalten weitere Informationen bei dem für sie zuständigen Jugendamt/Kreisjugendamt und unter der URL http://www.juleica.de
 

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Sonstiges - Tipp 01001: CD-ROM “Sport-Piktogramme” ist da!

Vor fünf Jahren hat der Badische Sportbund begonnen, alternativ zu den sehr populären Bildmarken, die anlässlich der 72er-Olympiade in München entstanden sind, eigene Sportarten-Piktogramme entwickeln zu lassen. Diese neuen Piktogramme zeichnen sich einerseits durch mehr Dynamik aus, spiegeln andererseits durch die Farben Rot, Gelb und Schwarz auch die regionale Identität Badens bzw. Baden-Württembergs wider. Um Vereinen und Verbänden, aber auch anderen Institutionen, die Möglichkeit zu geben, die Piktogramme für ihre eigenen Zwecke zu verwenden, so wie Problemen mit dem Copyright vorzubeugen, werden sie seit 1997 allen Interessierten gegen eine Schutzgebühr zur freien Verwendung überlassen.

Bereits diese Piktogramme stießen auf großes Interesse. Schnell folgten Anregungen und Wünsche für die Entwicklung von Bildmarken weiterer Sportarten und Disziplinen. So entstanden bisher insgesamt 85 ausdrucksstarke Sportpiktogramme, die nunmehr auf einer computerlesbaren CompactDisc zusammengefasst wurden. Das Besondere daran: Um die Dateien einer möglichst großen Zahl von Interessenten zugänglich zu machen, handelt es sich um eine Hybrid-CD, die sowohl mit PCs als auch mit Macintosh-Computern gelesen werden kann. Um die Arbeit mit den Dateien so effizient wie möglich zu gestalten und lästige Dateikonvertierungen mit eventuellen Qualitätsverlusten zu vermeiden, werden die Dateien in mehreren Farbvarianten in jeweils vier verschiedenen Dateiformaten angeboten. Im Lieferumfang der CD enthalten ist das für die Ansicht von PDF-Dateien notwendige Programm Adobe Acrobat-Reader.

Detaillierte Informationen zum Aussehen der Piktogramme oder zu den Überlassungskonditionen bekommen Sie:
auf unserer
Homepage,
oder bei Herrn Titze unter Tel. 0721/1808 30, Fax 0721/18 08 28,
E-Mail:
M.Titze@bsb-ka.sport-in-bw.de

Quelle: aragvid-bsb ka 10/00

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Sonstiges - Tipp 00801 - Praktische Hilfen für Redakteure von Vereinszeitschriften

“Mundgerecht vorbereitet” sind die Texte, Fotos und Druckvorlagen, welche die zweite Ausgabe des VereinsPresseDienstes bereithält. Redakteure von Vereinszeitschriften finden in diesem als Druck- oder Disketten- Version vorliegenden Pressedienst Kommentare, Glossen, Ernährungstipps und vieles mehr.

Die Macher aus den Landessportbünden Hessen, Nordrhein-Westfalen, Württemberg, Rheinland-Pfalz und Thüringen wollen damit die Arbeit in den Redaktionen erleichtern.
Folgende Themen bietet die zweite Ausgabe des VPD unter anderem:

- Zwei Kommentare zum Thema “Sportvereine als Dienstleister”
- Eine Glosse “Über alles wird geredet”
- Der Gesundheitstipp “Fit durchs Jahr”
- “Nicht mehr ganz sauber - Duschgels für Männer im Test”
- Tipps und Infos für die Jugend
- Sport- und bedarfsgerechte Ernährung ist planbar
- Lesenswertes aus anderen Vereinszeitschriften
- Seminar- und Freizeitangebote für Jugendliche und Erwachsene
- Werbeanzeigen zur neuen Ehrenamtskampagne des DSB sowie Sportarten-Piktogramme.

Der VPD, der viermal im Jahr erscheint, kann unter dem Stichwort VereinsPresseDienst zum Preis von 30Mark (vier Ausgaben) als Papierdruck oder auf Diskette bezogen werden über den

Landessportbund Rheinland-Pfalz
Rheinallee 1
55116 Mainz
Telefon (06131) 28 14-142

Je ein Exemplar ist für Sportvereine in Rheinland-Pfalz, Hessen und Thüringen kostenlos, weitere Exemplare können für 19,80DM (für ein Jahreabo mit vier Ausgaben!) jetzt bestellt werden.

Quelle: “Der Sport” - Offizielles Verbandsorgan des WLSB Ausgabe 15 vom 27.Juli 2000

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Sonstiges - Tipp 00701 - Versicherungsschutz in Vereinsgaststätten

Für viele Hobbysportler ist die "dritte Halbzeit" wichtiger Bestandteil des Vereinslebens. Und so unterhalten immer mehr Klubs in ihrem Vereinsheim eine Gaststätte. Besteht aber Versicherungsschutz, wenn z.B. ein Vereinshelfer beim Kellnern einem Gast versehentlich einen Kaffee über dessen Anzug schüttet?

Unabhängig davon, ob diese Gaststätte nur einige Stunden in der Woche ausschließlich den Vereinsmitgliedern zur Verfügung steht oder aber ob jeden Tag Mitglieder und vereinsfremde Gäste Zutritt haben, besteht für den Gaststättenbetrieb und die Vereinshelfer Haftpflichtversicherungsschutz im Rahmen der Sportversicherung bei der ARAG. Voraussetzung ist, dass die Gaststätte in "eigener Regie" des Vereins betrieben wird, d.h. die Bewirtschaftung muss durch Mitglieder im Auftrag und für die Rechnung des Vereins erfolgen.

Anders liegen die Dinge, wenn sich der Verein entschließt, die Gaststätte an einen Wirt zu verpachten. Je nach dem Wortlaut des vereinbarten Pachtvertrages haftet der Verein gegebenenfalls auch weiterhin in seiner Eigenschaft als Besitzer des gesamten Vereinsheimes einschließlich seiner Zugangswege, Treppenhäuser und Flure. Hier ist es im Einzelfalle ratsam, beim zuständigen Versicherungsbüro prüfen zu lassen, ob der Verein auch in seiner Eigenschaft als Vermieter bzw. Verpächter des Vereinsheimes uneingeschränkt über die Sport-Haftpflichtversicheung versichert ist oder zusätzlicher Versicherungsbedarf besteht.

Die Haftung des Vereins besteht hingegen nicht mehr, wenn der selbständige Pächter in seiner Eigenschaft als Gastwirt dem Gast einen Schaden zufügt. Wichtig ist daher, dass der Wirt für solche Fälle eine eigene Gaststätten-Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat. Auch hier kann das zuständige Versicherungsbüro weiterhelfen, an welches Sie sich zwecks sachgerechter Prüfung und Beratung wenden können.
Quelle: aragvid-arag 07/00 Referenzlink: www.sid.de/vid

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Sonstiges - Tipp 00601 - Anschriftenverzeichnis des Bundes

Wie schon im Tipp Sonstiges00401 erwähnt, kommt man als Vereinsfunktionär doch öfters als der Normalsterbliche in Situationen, in denen man Kontakt zu Verwaltungen, Ämtern und Institutionen aufnehmen muss oder will.

Ist hierbei das in jenem Tipp vorgestellte eMail-Adressbuch des Landes Baden-Württemberg durchaus hilfreich, so wird dieser Nutzen noch übertroffen vom jetzt vorgestellten Anschriftenverzeichnis des Bundes im Internet. Sie finden dort sauber strukturiert Adressangaben und Links zu sämtlichen Bundesbehörden, sowie entsprechende Angaben zu den Ländern und kommunalen Spitzenverbänden

Liebe Besucher, auch hier wird wieder einmal  überzeugend der Nutzen des Internets für gesellschaftlich engagierte Menschen sichtbar. Auch dieses Verzeichnis gehört in jede Bookmark/Favoriten-Sammlung!

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Sonstiges - Tipp 00401 - eMail Adressbuch Baden-Württemberg

Als Vereinsfunktionär kommt man noch öfters als der Normalsterbliche in Situationen, in denen man Kontakt zu Verwaltungen, Ämtern und Institutionen aufnehmen muss oder will. Ein zeitgemäss einfacher, bequemer und schneller Weg ist die e-Mail.

Hierbei ist das eMail-Adressbuch des Landes Baden-Württemberg durchaus hilfreich. Von Autobahnbetriebsämtern bis Zweckverbänden finden sich in dieser Datenbank eMail-Adressen und häufig auch Postadresse, Internetadresse und Telefon/Fax Nummern aus Baden-Württemberg.
Die Nutzung der Datenbank ist natürlich kostenlos. Sie ist zu erreichen unter
http://www.mfg.de/email/

Liebe Besucher, dieses tolle Werkzeug gehört in jede Bookmark/Favoriten-Sammlung.
Leider ist das Angebot begrenzt auf Baden-Württemberg. Falls Sie ähnliche Angebote für andere Regionen/Bundesländer kennen,
teilen Sie es mir bitte hier  mit. Ich werde Ihre ergänzenden Tipps in einer der nächsten Aktualisierungen von vereinsheim.de veröffentlichen - Danke!

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Sonstiges - Tipp 00302 - Erste moderierte Video-Show der Fussball-Bundesliga im Internet / Ab sofort stehen jede Woche alle Highlights und Tore des vergangenen Spieltages im Netz

Frankfurt am Main (ots) - Ab sofort gibt es unter www.bundesliga.de über das Portal www.dfb.de eine moderierte Video-Show mit den Highlights des vergangenen Spieltages. Immer ab Dienstag können Fans hier noch einmal alle Tore der Bundesliga geniessen sowie die spannendsten Szenen am Bildschirm verfolgen. Die Highlights der 2. Bundesliga werden stets ab Mittwoch im Internet präsentiert. Cross-mediale Elemente sorgen für zusätzlichen Informationsgehalt: So wird beispielsweise automatisch die neueste Tabelle eingeblendet, wenn der Moderator die aktuellen Platzierungen der Vereine anspricht.

Dem User bleibt es überlassen, ob er sich die Video-Show in voller Länge ansehen oder sich auf einzelne Partien konzentrieren möchte. Alle Video-Shows werden außerdem auf der Website archiviert, so dass ein Abruf auch on-demand möglich ist. Wer möchte, kann also am Ende der Rückrunde nochmal alle Highlights seines Vereins Revue passieren lassen.

Für den optimalen Empfang der Videoshow sollte ein 56k-Modem bzw. ein ISDN-Anschluss vorhanden sein. Für alle, die diese technischen Möglichkeiten nicht haben, gibt es die Radio-Show: ebenfalls moderiert, statt als Video jedoch im Audioformat und bereits mit einem 28,8k-Modem zu empfangen.

Unter www.bundesliga.de über das Portal www.dfb.de überträgt der Deutsche Fußball-Bund in Kooperation mit ALTUS Media alle Spiele der Bundesliga und 2. Bundesliga live und in voller Länge per Internet-Hörfunk. Zusätzlich gibt es für die persönliche Konferenz-Schaltung einen Live-Ticker und Standbilder. Einminütige Videozusammenfassungen, Übertragungen der Pressekonferenzen und aktuelle Telegramme runden das Angebot ab.

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Sonstiges - Tipp 00301 - Neues Spendenrecht

Seit 1. Januar 2000 gilt ein vereinfachtes Spendenrecht >>

1.) Spenden müssen nicht mehr über ein Konto der zuständigen Gemeinde laufen, sondern können direkt in die Vereinskasse eingezahlt werden.

2.) Gemeinnützige Vereine dürfen selbst Spendenbescheinigungen (sogenannte Zuwendungsbestätigungen) ausstellen.

Die Zuwendungsbestätigungen werden vom Finanzamt nur anerkannt, wenn diverse Formvorschriften eingehalten sind. Vereinsfunktionäre, die auf Nummer Sicher gehen wollen, verwenden Vorlagen ihrer Verbände oder übernehmen die Mustervorlagen des Finanzministeriums. Merkblätter und Mustervorlagen zum Thema gibts beim Finanzamt oder im Internet beim Bundesfinanzministerium auf den Seiten der Fachabteilung für Besitz- und Verkehrssteuern.

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Sonstiges -Tipp 00201 - Sportabzeichen

Auch Menschen mit geistiger Behinderung können seit dem 1. Januar 2000 das Deutsche Sportabzeichen erwerben.
Der Deutsche Behinderten-Sportverband (DBS) hatte dem
Deutschen Sportbund im Herbst vergangenen Jahres einen Vorschlag vorgelegt:
Eine Leistungstabelle zum Erwerb des Sportabzeichens, die auf die Möglichkeiten und Grenzen geistig behinderter Menschen angepasst ist.
Der Bundesvorstand Breitensport des
DSB hat diesem Vorschlag jetzt zugestimmt.

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Sonstiges -Tipp 00101 - Kostenlose Werbung

Wenn Sie Ihre Vereinsveranstaltungen kostenlos bekannt machen wollen, können Sie das unter anderem im Internet auf den Seiten von Edeka www.edeka.de .
Die Site bietet eine sehr schöne Datenbank, in die man seine Veranstaltung einfach online eintragen kann. Kostenlos versteht sich!

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