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Stand: 03.09.2010

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Ratgeber Geld: (Archiv)

Hier stöbern Sie in den Tipps zum Thema Geld / Vereinsfinanzen,
die bereits vor mehr als einem Jahr veröffentlicht wurden.

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Geld - Tipp 11001: Der eigene Vereinsbus fast umsonst

Geld - Tipp 10901: Der Euro kommt, auch im Sportverein

Geld - Tipp 10802: DM 30.000 Belohnung fürs Ehrenamt

Geld - Tipp 10801: Krumme Beiträge - der Euro kommt

Geld - Tipp 10601: Grünes Band: Bis zu DM 10.000 für die Jugendarbeit

Geld - Tipp 10501: Aktionsprogramm Jugend für Demokratie und Toleranz

Geld - Tipp 10401: Heizungs-Erneuerung wird in Hessen bezuschusst

Geld - Tipp 10301: Umwelt-Wettbewerb für Sportvereine

Geld - Tipp 10201: Steuerliche Entlastungen für Vereine

Geld - Tipp 01002: Insgesamt 15 000 DM zu verteilen für LSV-Trainerpreis 2000

Geld - Tipp 01001: Neuer kostenloser Steuerratgeber für Vereine

Geld - Tipp 00901: Entlastung für Sportvereine bei GEMA-Gebühren

Geld - Tipp 00801: Sonderfördermittel zu 10 Jahre Wiedervereinigung

Geld - Tipp 00501: Kostengünstig Hallenkapazität erweitern

Geld - Tipp 00301: Porto sparen mit Infobrief

Geld - Tipp 00201: Grünes Band wird fortgesetzt

Geld - Tipp 00102: WLSB unterstützt Vereine

Geld - Tipp 00101: Toto-Lotto-Sportjugend-Förderpreis


Geld - Tipp 11001: Der eigene Vereinsbus fast umsonst

Der DSB und seine Landessportbünde bieten den Turn- und Sportvereinen unter dem Motto “Sicher zum Sport - Sicher nach Hause”  subventionierte DSB-Vereinsmobile zu äusserst günstigen DSB-Spezialkonditionen an

Bei den Fahrzeugen handelt es sich um den Renault Kleinbus
Master Combi 2.2 dCi L1H1 9S mit ausgezeichneter Ausstattung wie z.B. Klima, Radio/Navi, Einparkhilfe, Dachgepäckträger, Winterräder etc.

Die monatliche Leasingrate wird von den DSB-Partnern mit über 1000 DM pro Monat subventioniert, so dass für den Verein nur 859.-DM pro Monat zzgl. MWST zu bezahlen sind. Der Leasingvertrag läuft über 48 Monate. Hierbei wird keine Anzahlung verlangt und die monatliche Alles-Inklusive-Rate schliesst eine ganze Reihe von weiteren Leistungen ein:

  • 80 000 km Laufleistung
  • Fahrzeugversicherung Kompakt
  • Vier Jahre Fahrzeug-Garantie
  • Vier Jahre AvD-Mitgliedschaft inklusive AvD-Europaschutzbrief-Plus
  • Überführung und Zulassung
  • KfZ-Steuer für vier Jahre
  • GEZ Radio-Gebühren für vier Jahre
  • anfallende Inspektionen

Auf den Fahrzeugen stehen den Vereinen drei grosse Werbeflächen für die eigenen Werbepartner zur Verfügung. Hierdurch können die ohnehin schon niedrigen monatlichen Leasingraten zusätzlich teilweise oder ganz gedeckt werden.

Insgesamt stehen 2000 Fahrzeuge bereit, wobei maximal drei Fahrzeuge pro Verein geleast werden können. Lieferung solange Vorrat reicht.

Weitere Informationen und Bestellunterlagen erhält man gebührenfrei über die
DSB-Vereinsmobil-Hotline 0800-5327464.

Bestellungen nimmt die
MDL Mitteldeutsche Leasing AG, Löhrstraße 16 in 04105 Leipzig entgegen

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Geld - Tipp 10901: Der Euro kommt, auch im Sportverein

Am 1. Januar 2002 geht der Euro, die europäische Einheitswährung, an den Start. Auch die Sportvereine müssen sich auf das neue Geld einstellen. In "Wir im Sport"(05/2001), Publikation des Landessportverband Nordrhein-Westfalen, geben die Autoren Gerhard Hauk und Dirk Hoffmeier eine kurze Einführung.

Der Euro bedeutet für die Vereine Umstellungen in vielen Bereichen: Mitgliedsbeiträge müssen angepasst, Buchführung und EDV umgestellt, Gehälter, Vergütungen und Aufwandsentschädigungen neu berechnet und Preise in der Vereinsgastronomie geändert werden.

Bei der Anpassung der Mitgliederbeiträge kann es zu einer Erhöhung oder Senkung kommen. Gemäß der Satzung des Vereins muss das zuständige Organ (meist die Mitgliederversammlung) die Beitragsänderung beschließen. Ein Beispiel macht dies deutlich: Ein Verein erhebt für seine Jugendlichen einen monatlichen Mitgliederbeitrag von 7,50 Mark. Bei Umrechnung auf den Euro wird dieser Betrag durch den offiziellen, unwiderruflichen Umrechnungskurs dividiert, also durch 1,95583 Mark. Dies ergibt 3,83468 Euro. Für den Sportverein bestehen jetzt zwei Handlungsmöglichkeiten:

1. Der umgerechnete Wert wird nach üblicher kaufmännischer Rundungsregel an der zweiten Stelle nach dem Komma gerundet. Der Mitgliedsbeitrag lautet dann: Euro 3,83. In diesem Fall ist ein Beschluss entsprechend dem in der Satzung für Beitragsänderungen festgelegten Verfahren nicht erforderlich.

2. Wegen der einfacheren Handhabung will der Verein der Devise Folgen: "Keine krummen Summen" und möchte den ungeraden Betrag von 3,83 Euro "glätten". Wird dann z.B. der Mitgliedsbeitrag auf 3,80 Euro oder auf 3,90 Euro hin "geglättet", handelt es sich um eine Beitragsänderung, die durch das in der Satzung dafür vorgesehene Verfahren beschlossen werden muss. Dabei ist wichtig, dass der entsprechende Beschluss noch in diesem Jahr gefasst werden muss! Das kann bedeuten, dass eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen ist.

Beim Entgelt für dauerhaft geringfügig Beschäftigte und dem Übungsleiterfreibetrag greift das Steuer-Euro-Glättungsgesetz vom Dezember 2000. Bei den 630-Mark-Jobs ist hier die Grenze auf Euro 325,00 festgelegt worden. Die Übungsleiterpauschale wird von 3.600 Mark jährlich auf 1.848 Euro "geglättet".

Ansprechpartner im Landessportbund Nordrhein-Westfalen sind
Gerhard Hauk (0203-7381837)
und Dirk Hoffmeier (0203-7381898).
Außerdem
Euro-Hotline des Presse- Informationsamtes der Bundesregierung: 0180-5221999
Quelle: aragvid-sid 09/01

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Geld - Tipp 10802: DM 30.000 Belohnung fürs Ehrenamt

Der Deutsche Bundesjugendring und das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend wollen mit dem Heinz-Westphal-Preis eine Auszeichnung für die Weiterentwicklung des ehrenamtlichen Engagements in der Jugendarbeit schaffen.

Der Heinz-Westphal-Preis unterstützt und fördert beispielhaftes Engagement von ehrenamtlichen Jugendleiterinnen und Jugendleitern im Rahmen der Jugend- vereins, -verbands und Jugendringarbeit.
Insgesamt stehen hierzu Preisgelder in Höhe von 30.000 DM zur Verfügung:

1.Preis: DM 15.000
2.Preis: DM 10.000
3.Preis: DM  5.000

Der Preis prämiert Aktivitäten zur Verbesserung des ehrenamtlichen Engagements in der Jugendarbeit mit neuartigen, einzigartigen oder modellhaften Aspekten.

Grundlage der Prämierung bildet ein schriftlicher Bericht, der beschreibt:

  • worin das ehrenamtliche Engagement besteht oder wodurch es verbessert wurde
  • wie diese Aktivität entstand
  • was für Auswirkungen sich daraus ergeben haben
  • worin das Neuartige, Einzigartige oder Modellhafte besteht

Um den Preis können sich Gruppen oder Einzelpersonen aus Vereinen, Jugendverbänden und Jugendringen sowie Institutionen der Jugendarbeit in Deutschland bewerben. Sie können auch von Dritten vorgeschlagen werden, indem diese einen Bericht einreichen.

Weitere Infos:

Tel: 030 / 400404-00
e-Mail:
info@heinz-westphal-preis.de

Quelle: “Der Sport” - Offizielles Verbandsorgan des WLSB - Ausgabe 16/17 vom 11.August 2001

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Geld - Tipp 10801: Krumme Beiträge - der Euro kommt

Am 1. Januar 2001 ist es soweit. Der Euro kommt dann auf ganzer Front. Also auch in den Steuergesetzen. Es wird deshalb Zeit, sich mit den ab 2002 in den Steuergesetzen enthaltenen Euro-Beträgen vertraut zu machen. Das wird eine Weile dauern. Da die DM aufgrund ihres aus dieser Sicht unglücklichen Umrechnungskurses von 1,95883 nicht genau die Hälfte eines Euro ausmacht, sondern mit seinem Wert knapp darüber liegt, würde eine Umrechnung im Verhältnis 1 EUR : 2 DM die bisher geltenden Werte verändern. Handelt es sich dabei um Beträge zugunsten des Steuerpflichtigen, wie Freibeträge und Freigrenzen, würde eine solche vereinfachte Umrechnung eine verdeckte Steuererhöhung nach sich ziehen.

Diese Beträge sind für gemeinnützige Vereine ab 1.1.2002 steuerlich relevant:

Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb gemäß § 64 Abs. 3 AO (Besteuerungsgrenze)
statt 60.000 DM - 30.678 EUR
Sportliche Veranstaltungen gemäß § 67 a AO (Zweckbetriebsgrenze)
statt 60.000 DM - 30.678 EUR
Freibetrag für Körperschaften gemäß § 24 KStG und 11 Abs. 1 GewStG
statt 7.500 DM - 3.835 EUR
Übungsleiterpauschale gemäß § 3 Nr. 26 EStG
statt 3.600 DM - 1.848 EUR
Lohnsteuer Pauschalierung gemäß § 40 a EStG
statt 630 DM - 325 EUR
Kleinunternehmenbesteuerung gemäß § 19 Abs. 1 UStG
statt 32.500 DM - 16.620 EUR
statt 100.000 DM - 50.000 EUR

Quelle: aragvid-suv 08/01

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Geld - Tipp 10601: Grünes Band: Bis zu DM 10.000 für die Jugendarbeit

Quelle: “Der Sport” - Offizielles Verbandsorgan des WLSB Ausgabe 11 vom 2.Juni 2001.

Auch in diesem Jahr gibt es wieder den Wettbewerb um
 “Das Grüne Band für vorbildliche Talentförderung im Verein”.

Darauf verständigten der Deutsche Sportbund (DSB) und die Dresdner Bank.

Seit der Gründung des größten Talentwettbewerbs im deutschen Sport vor 14 Jahren zeichnete die Jury bereits 876 Sportvereine für ihre beispielhafte Nachwuchsarbeit aus.

Auch im Jahr 2001 haben bis zu 60 Vereine aus 51 DSB-Fachverbänden die Chance, das Grüne Band sowie eine Förderprämie von je 10.000 Mark für ihre Jugendarbeit zu erhalten.

Weitere Infos gibt es im Internet unter:

http://www.beraterbank.de/unternehmen/kultursport/sportfoerderung/talentfoerderung_1.html
 

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Geld - Tipp 10501: Aktionsprogramm Jugend für Demokratie und Toleranz

Quelle: “Der Sport” - Offizielles Verbandsorgan des WLSB Ausgabe 08 vom 21.April 2001.

Der Landesjugendring Baden-Württemberg hat ein Aktionsprogramm für Jugendliche gegen Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus ausgerufen.

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat für dieses Sonderprogramm Finanzmittel in Höhe von 30 Mio. DM zur Verfügung gestellt.
Mit diesem Geld sollen öffentlichkeitswirksame Maßnahmen zur Unterstützung der Jugendbildungsarbeit und zur Initiierung von (kommunalem) Engagement gefördert werden.

Weitere Informationen und Formulare gibt es bei der:

Württembergische Sportjugend
Postfach 10 54 32
70047 Stuttgart

Telefon 0711 / 22905-48
Telefax 0711 / 22905-29

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Geld - Tipp 10401: Heizungs-Erneuerung wird in Hessen bezuschusst

Quelle: “Sport in Hessen”  Ausgabe 08 vom 21.April 2001

Auch in diesem Jahr erhalten hessische Vereine Zuschüsse für den Austausch sanierungsbedürftiger Heizungsanlagen. 100 Vereine sollen dabei mit je 2.000 DM gefördert werden.

Hierzu stellen die Landesregierung Hessen und der Landessportbund Hessen je 100.00 DM Fördermittel zur Verfügung.
Vereine in Hessen, die noch in diesem Jahr ihre Heizung erneuern und hierzu Fördermittel beantragen wollen, richten einen formlosen Antrag an den Landessportbund Hessen:

Landessportbund Hessen
Sport und Umwelt
Stichwort Heizungssanierung

Otto-Fleck-Schneise 4
60528 Frankfurt

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Geld - Tipp 10301: Umwelt-Wettbewerb für Sportvereine

Quelle: Anzeige des DSB in “Der Sport” - Offizielles Verbandsorgan des WLSB Ausgabe 04 vom 24.Februar 2001

Der Deutsche Sportbund hat mit Unterstützung der “Aktion Saubere Landschaft” einen Vereinswettbewerb zu folgenden Themenfeldern ausgeschrieben:

  • Maßnahmen zur umweltgerechten Organisation von Veranstaltungen wie Vereinsfeste, Turniere aber auch regelmäßig stattfindende Ereignisse wie Punktespiele oder Trainingsbetrieb
     
  • Maßnahmen zur Umweltkommunikation, d.h., Umweltbildungsmaßnahmen, Publikationen über Umweltthemen, didaktische Begleitung von umweltbezogenen Projekten
     
  • Maßnahmen zur rationalen Verwendung von Energien und anderen Ressourcen

Für die ersten drei Preisträger stehen

DM 10.000,00 für den Ersten,
DM 5.000,00 für den Zweiten und
DM 3.000,00 für den Dritten jeweils zur Verwendung für ein Umweltprojekt zur Verfügung.
Für den 4. bis 10. Platz gibt es jeweils DM 1.000,00.

Die Projekte sollen abgeschlossen sein oder sich in einem Stadium befinden, das eine Bewertung erlaubt. Projekte, die vor dem 1. Januar 1999 fertiggestellt waren, können leider nicht mehr teilnehmen. Wettbewerbsunterlagen gibt es unter dieser Adresse:

Deutscher Sportbund
Abteilung Umwelt und Sportstätten
60525 Frankfurt am Main

Einsendeschluss der Projektunterlagen: 30.04.2001

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Geld - Tipp 10201: Steuerliche Entlastungen für Vereine

Quelle: ”LSV-Sportjournal” - Zeitschrift des Landessportverbandes Baden-Württemberg e.V.
Ausgabe 2/2001 vom 8. Februar 2001.

Der Gesetzgeber entlastet im Zuge der Steuerreform auch die gemeinnützigen Vereine. Mit Beginn des Jahres 2001 ermäßigt sich der bisherige Körperschaftsteuersatz deutlich von 42% auf 25%.

Dies ist eine erfreuliche Nachricht für diejenigen Vereine, bei denen die Freigrenze des steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes von 60 000 DM pro Jahr überschritten und ein Jahresgewinn von über 7 500 DM erwirtschaftet wird.
Auch ein altes Problem der Überbesteuerung soll demnächst gelöst werden. Gemeint ist die Besteuerung des Gewinns aus Werbetätigkeiten, die im Zusammenhang mit der ideellen Tätigkeit des Vereins oder einem Zweckbetrieb stehen. Hier war es bisher nur möglich - anstelle der tatsächlichen Kosten - pauschal 25% der Einnahmen aus der Werbung als Betriebsausgaben des steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes abzuziehen. Eine geplante gesetzliche Neuregelung soll optional den Ansatz eines pauschalen Gewinns von 15% der Einnahmen des Betriebs zulassen. Die hiermit verknüpfte deutliche Anhebung der Betriebsausgabenpauschale wäre nachhaltig zu begrüßen.
Der Deutsche Sportbund hatte bereits im Jahre 1998 in Gesprächen mit dem Bundesfinanzministerium auf das Problem der Überbesteuerung nach bisheriger Rechtslage hingewiesen und Abhilfe gefordert.

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Geld - Tipp 01002: Insgesamt 15 000 DM zu verteilen für LSV-Trainerpreis 2000

Quelle: “Der Sport” - Offizielles Verbandsorgan des WLSB Ausgabe 19 vom 21.September 2000
Beitrag gekürzt.

Der Landessportverband (LSV) Baden-Württemberg, das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg und die Gmünder ErsatzKasse GEK haben gemeinsam eine Konzeption entwickelt, um in Form eines Trainerpreises sportliche Erfolge im Nachwuchsbereich besonders zu belohnen.

Der Trainerpreis 2000 mit einer Gesamtsumme von 15.000 DM, gestiftet von der GEK, wird nun bereits zum fünften Mal ausgeschrieben. Er wird in der Regel in Teilbeträgen zwischen 500 DM und 3.000 DM vergeben.
Mit der Auszeichnung werden herausragende Leistungen von Trainer/innen gewürdigt. Anerkannt werden neben außerordentlichen sportlichen Erfolgen die moralische Vorbildfunktion und Fachkompetenz der Kandidaten.

Antragsteller ist eine verantwortliche Person des Vereins, die gleichzeitig die Bewerbung ausfüllt.
Bewerbungsunterlagen und weitere Informationen gibt es beim:

Landessportverband Baden-Württemberg
Referat Leistungssport
Im Zinsholz
73760 Ostfildern

Telefon: 0711 - 34807 - 15

Bitte Bewerbungen bis zum 31.Oktober 2000 dort einreichen!

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Geld - Tipp 01001: Neuer kostenloser Steuerratgeber für Vereine

Quelle: “Der Sport” - Offizielles Verbandsorgan des WLSB Ausgabe 19 vom 21.September 2000
Beitrag gekürzt.

Zwei neue Schriften zum Thema Gemeinnützigkeit hat der Baden-Württembergische Finanzminister in Stuttgart vorgestellt. Umfassend bearbeitet wurde der Steuerratgeber “Das Finanzamt und die gemeinnützigen Vereine”. Neu erschienen ist ein Aktueller Steuertipp für Stifter und Spender.

Der neue Steuerwegweiser für Vereine informiert über Fragen zur Steuerpflicht gemeinnütziger Vereine. Der Ratgeber beantwortet u.a. Fragen zur Vereinsstruktur, der Ertragssteuerpflicht, der Umsatzsteuer oder der Erbschafts- und Schenkungssteuer. Ferner informiert die Schrift über das Thema Sponsoring sowie das seit Januar 2000 geltende Spendenrecht.
Im Anhang der Broschüre sind Musterformulare für Spendenbescheinigungen abgedruckt.

Das Merkblatt für Stifter und Spender, das in der Reihe “Der Aktuelle Tipp” neu erschienen ist, ergänzt die Vereinsbroschüre. Mit der Publikation informiert das Finanzministerium über die Neuregelung zur steuerlichen Förderung von Stiftungen. Über die bisher bestehenden Möglichkeiten hinaus gelten erhebliche ertragssteuerliche Vergünstigungen für Stiftungen und Spender.

Beide Schriften sind bei den Finanzämtern des Landes Baden-Württemberg kostenlos erhältlich. Ausserdem ist die Broschüre wie auch der “Aktuelle Tipp” auf der homepage des Finanzministeriums abrufbar unter http://www.finanzministerium.baden-wuerttemberg.de

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Geld - Tipp 00901: Entlastung für Sportvereine bei GEMA-Gebühren

Quelle: Gekürzter Beitrag von Wolfgang Eitel in “Der Sport” - Offizielles Verbandsorgan des WLSB Ausgabe 18 vom 7.September 2000

Bei vielen sportlichen und geselligen Angeboten der Sportvereine und Sportverbände spielt Musik eine wichtige Rolle. Das Urheberrechtsgesetz besagt, dass allein der Urheber das Recht hat, sein Werk zu vervielfältigen, zu verbreiten oder öffentlich wiederzugeben. Die GEMA nimmt die Interessen der Urheber gegenüber allen Veranstaltern wahr. Daraus folgt zwingend, wer öffentlich Musik aufführt, hat auch mit der GEMA zu tun:

1.) Öffentliche Musikaufführungen sind genehmigungspflichtig
2.) Für die Aufführung muss eine Gebühr bezahlt werden.

Als bundesweiter Dachverband der Sportvereine und Sportverbände hat der DSB mit der GEMA ein Abkommen getroffen. Demnach sind für Sportvereine und Sportverbände folgende Musiknutzungen GEMA-frei:

a) Jahres- und Monatsversammlungen
b) Vortragsabende
c) Weihnachtsfeiern oder Jahresabschlussfeiern ohne Tanz
d) Festzüge bei Turnfesten mit Turner- und Spielmannszügen
e) Festakte bei offiziellen Gelegenheiten
f) Totenfeiern
g) Gruppen- und Heimabende der Jugendgruppen ohne Tanz
h) Elternabende der Jugendgruppen ohne Tanz
i) Training und Wettbewerbe solcher Sportdisziplinen, bei denen Musik integrierter Bestandteil ist. Dies gilt ausschliesslich bei Wettbewerben von Amateursportlern mit bis zu 1000 Besuchern.
j) Wiedergabe von Hörfunksendungen, Fernsehsendungen und Tonträgern ohne Veranstaltungscharakter zur vereinsinternen Nutzung in nicht bewirtschafteten Räumen, die nur Vereinsmitgliedern zugänglich sind.
k) Sport- und Spielfeste, sofern nicht noch erheblich andere Aktivitäten bestehen.
l) Musiknutzungen zur Vorführung einer Sportart (z.B. Aerobic, Jazzdance) anlässlich eines “Tages der offenen Tür”.
m) Kurse im vereinsinternen Trainingsbereich, wenn ausschliesslich Vereinsmitglieder teilnehmen und keine zusätzliche Kursgebühr erhoben wird.
n) Musiknutzung bei Aus- und Fortbildung in Bildungswerken der Landessportbünde, wenn Fernseher, Radio und Tonträger ausschliesslich zur Schulung eingesetzt werden.
o) Musikalische Umrahmung bei Sportveranstaltungen (sog. “Pausenmusik”), jedoch ausschliesslich bei Amateurveranstaltungen mit bis zu 1000 Besuchern.

sofern die Musizierenden keine Entlohnung erhalten.(Auszug aus der DSB-Vereinbarung)

Ergänzender Vertrag in Baden-Württemberg zu  m) Kurse im vereinsinternen Trainingsbereich:

Die drei Sportbünde in Baden-Württemberg haben mit den GEMA-Bezirksdirektionen Stuttgart und Augsburg mit Wirkung zum 1.Januar 2000 einen Vertrag geschlossen, der die Musiknutzung auch in Kursen im Normalfall GEMA-frei macht. Der Vertrag hat folgenden Wortlaut:

1.) Die GEMA räumt den Vertragspartnern und deren Mitgliedern zur Nutzung im eigenen Namen und auf eigene Rechnung für die Dauer und nach Massgabe dieses Vertrages einfache Nutzungsrechte gemäss Ziffer 2 an den Werken ihres Repertoires und an Werken der Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten (GVL) ein.

2.) Musikwiedergabe in Kursen im vereinsinternen Trainingsbereich bei allen Sportarten. Gemeint sind solche Sportkurse, die ergänzend zu den Dauer- bzw. Regelangeboten für eine zeitlich befristete Dauer angeboten werden. Dabei ist es unschädlich, wenn für diese zusätzlichen Angebote Kursgebühren erhoben werden und im Wege der Mitgliederwerbung auch Nichtmitglieder gegen Gebühr teilnehmen. Es wird festgehalten, dass es sich auch bei solchen Angeboten um den vereinsinternen Traing- und Übungsbereich handelt.
Kursangebote, die ausschliesslich für Nichtmitglieder konzipiert sind oder solche, die als Dienstleister für Dritte angeboten werden, sind nicht Gegenstand dieses Vertrages.

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Geld - Tipp 00801: Sonderfördermittel zu 10 Jahre Wiedervereinigung

Zum 10. Mal jährt sich in diesem Jahr der Jahrestag zur deutschen Wiedervereinigung. Das Kultusministerium will aus diesem Anlass die innerdeutschen Jugendkontakte verstärken. Deshalb wurden dem Landesjugendring Baden-Württemberg (LJR) für den Zeitraum des kommenden Schuljahres 100.000 Mark Fördermittel zur Verfügung gestellt.

Gefördert werden Begegnungen mit Jugendgruppen aus den neuen Bundesländern (insbesondere aus Sachsen). Dies können beispielsweise Projekte im Bereich der neuen Medien - z.B. Drehen eines Videos, Zeitungsprojekte, Dokumentationen etc. - sein.

Fördervoraussetzungen:
1.) Eine Dauer von 3 bis 10 Tage
2.) Mehr als die Hälfte der Teilnehmer (50% +1) muss aus Baden-Württemberg kommen.

Der Zuschuss wird in Form eines Festbetrages gewährt. Der Tagessatz beträgt bei IN-Maßnahmen DM20,00 für alle Teilnehmer, bei OUT-Maßnahmen DM20,00 für die Teilnehmer aus Baden-Württemberg.

Antragsverfahren:
Die Anträge sind formlos, mit einer kurzen Projektbeschreibung, voraussichtlichem Zeitpunkt und Ort der Durchführung, Angaben zur Partnergruppe sowie jeweiliger Anzahl der Teilnehmer aus den einzelnen Bundesländern einzureichen beim

Landesjugendring Baden-Württemberg e.V.
Siemensstraße 11
70469 Stuttgart

Antragschluss:
30. November 2000

Geförderte Projekte erhalten eine Förderzusage. Die Auszahlung der Förderung erfolgt nach Vorlage des Verwendungsnachweises.

Quelle: “Der Sport” - Offizielles Verbandsorgan des WLSB Ausgabe 15 vom 27.Juli 2000

Anmerkung von Wilhelm Braunwald - Herausgeber von vereinsheim.de:
Diese Initiative in Baden-Württemberg begrüsse ich ausdrücklich. Leider sind mir ähnliche Programme zu diesem Anlass aus anderen Bundesländern nicht bekannt. Falls meine Besucher Infos in dieser Richtung an mich weitergeben, bin ich gerne bereit, diese hier zu veröffentlichen. Ansonsten kann ich Sie nur ermuntern, die entsprechenden Gremien in Verwaltung und Politik Ihres Bundeslandes auf das positive Beispiel Baden-Württembergs aufmerksam zu machen ;-)

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Geld - Tipp 00501: Kostengünstig Hallenkapazität erweitern

Viele Gemeinden oder auch Vereine verfügen zwar über eine Halle, gebaut in den 60-er oder 70-er Jahren, die jedoch nicht mehr heutigen Anforderungen entspricht, vor allem in der Größe. Man überlegt, soll man eine zweite Halle bauen, kann man sich eine weitere Halle leisten oder ist eine Erweiterung der bestehenden Halle möglich.

Vor diesen Fragen stand auch die Gemeinde Mögglingen mit ihren Vereinen und man entschied sich zunächst, neben der bestehenden Halle (36 m x 21 m) eine einfache Ballspielhalle (45 m x 27 m) zu errichten. Kostenpunkt ca. 3,5 Mio. DM.
Finanziell schwierige Zeiten kippten dann diesen Beschluss wieder, insbesondere wegen der zusätzlichen und dauernden Unterhaltungskosten. Was nun?
So entstand die Idee, die bestehende Halle zu erweitern. Sie sollte 9 m länger und mindestens 4 m breiter werden. Vor allem die Verbreiterung stellte an den Architekten und den Statiker  hohe Anforderungen. Gemeinsam entwickelte man das in der Zwischenzeit häufig so genannte “Mögglinger Modell”:
Mit winkelförmigen Stahlbetonstützen wurde das Hallendach abgefangen und die Lasten wurden um 4 m weiter nach aussen verlagert. Unsere ‘schlaue Alternative’ ersparte Eingriffe ins Flachdach und die bügelförmigen Betonstützen überspannen die Fläche, welche für die ausgefahrene Zuschauertribüne mit 320 Sitzplätzen benötigt wird.
Nach dem Umbau verfügt die Gemeinde Mögglingen über eine  dreiteilbare Halle in den Maßen 45 m x 25 m mit internationalen Spielfeldmaßen, einer Teleskop-Zuschauertribüne für 320 Personen und über zusätzliche Geräte- und Stauräume.
Das Vorhaben hat rund 2,5 Mio. DM gekostet, wobei darin einige Leistungen enthalten sind, die an der 25 Jahre alten Halle ohnehin hätten erbracht werden müssen. Die Unterhaltungskosten der erweiterten Halle liegen unwesentlich höher als zuvor; insofern hat sich die Entscheidung, keine zweite Halle zu bauen, auch gerechnet.

Interessierte Gemeinden oder Vereine können sich gerne an die
Gemeindeverwaltung Mögglingen wenden:

Tel. (07174) 89 90 00
Fax. (07174) 8 99 00 - 20

e-mail: Info@moegglingen.de

Quelle: Ein Beitrag (gekürzt) von Bürgermeister Ottmar Schweizer, Mögglingen, Ostalbkreis in:
“Der Sport” - Offizielles Verbandsorgan des WLSB

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Geld - Tipp 00301: Porto sparen mit Infobrief

Die meisten Vereine müssen immer wieder  ihre Mitglieder per Post informieren, einladen etc.
Hierbei sind die Schreiben bis auf die Anrede und Adresse identisch oder Post-Deutsch: inhaltsgleich.

Für solche Briefe gibt es ab 50 Stück Sonderkonditionen >>> den Infobrief - Tarif.
Das Porto hierfür liegt deutlich unter dem normalen Briefporto. So bezahlt man z.Zt. für einen Infobrief im Standardformat (235 x 125 x 5 mm, 20g) nur 0,80DM.
Bei weniger als 50 Stück ist es möglich, aufzuzahlen. Das heisst, Infobriefe zu bezahlen, die garnicht verschickt werden. Rechnen lohnt sich!

Achtung:
Infobriefe können länger unterwegs sein, als voll bezahlte Briefe (ca. 2 bis 4 Tage). Daher rechtzeitig verschicken!

Detaillierte Infos zum Infobrief und zu weiteren Einsparmöglichkeiten bei Massenpost gibts hier:
Deutsche Post >> Menü-Punkt: Produkte & Preise

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Geld-Tipp 00201: Grünes Band wird fortgesetzt

Der DSB  und die Dresdner Bank haben sich darauf verständigt, den Wettbewerb um “Das grüne Band für vorbildliche Talentförderung im Verein” auch im Jahr 2000 fortzusetzen.
Bis zu 60 Vereine aus 51 DSB-Fachverbänden können eine Förderprämie von je 10.000 Mark erhalten.
Nähere Infos zu Teilnahmebedingungen etc. gibts u.a. auf der entsprechenden
website der Dresdner Bank

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Geld-Tipp 00102: WLSB unterstützt Vereine

Der Württembergische Landessportbund (WLSB) wird Mittel zur Behebung von Sturmschäden an Sportanlagen im Sportkreis Böblingen, verursacht am 26.Dezember 1999 vom Orkan “Lothar”, zur Verfügung stellen. Einen Meldebogen sollten die Vereine beim Sportkreis Böblingen, unter
Telefon (07031) 663-969 oder per e-mail
Sport@LRABB.KDRS.DE, schnellstmöglich anfordern.

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Geld-Tipp 00101: Toto-Lotto-Sportjugend-Förderpreis

Die Staatliche Toto-Lotto GmbH Baden-Württemberg schreibt den Wettbewerb “Der Jugend eine Chance” zum zweiten Mal aus.

Insgesamt werden 156 000 Mark an Preisgeld ausgeschüttet.

Zur Teilnahme berechtigt sind Sportvereine, Sportfachverbände sowie deren Jugendausschüsse und Abteilungen in Baden-Württemberg, wenn sie mit besonderen Aktionen Teamgeist, Fairplay und Partnerschaft bei Jugendlichen fördern.

Teilnahmebedingungen und Bewerbungsformular gibt’s bei der

Staatlichen Toto-Lotto GmbH
Nordbahnhofstrasse 201
70191 Stuttgart

www.toto-lotto-bw.de

Meldeschluss ist der 31.10.2000

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